a) Nichtkonformität
Die Website wird über eine E-Commerce-Plattform bereitgestellt, die bereits seit Jahren vor dem Inkrafttreten der durch das Gesetzesvertretende Dekret 82/2022 eingeführten Verpflichtungen betrieben wird. Eine formelle technische Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA wurde noch nicht abgeschlossen. Etwaige Bereiche der Nichtkonformität werden in den nachfolgenden Aktualisierungen dieser Erklärung ermittelt, beschrieben und angegeben.
b) Übergangsregelung für bereits bestehende Dienste
Gemäß Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2019/882 und Artikel 25 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 82 vom 27. Mai 2022 kommt die Website www.relaxsanshop.com als bereits vor dem 28. Juni 2025 durchgängig erbrachter Dienst in den Genuss des Übergangszeitraums bis zum 28. Juni 2030 zur Anpassung an die Anforderungen der Barrierefreiheit.
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen
Nicht in den Anwendungsbereich dieser Erklärung fallen eingebettete Inhalte aus Quellen Dritter, auf die der Diensteanbieter keine direkte Kontrolle ausübt, sowie die von Dritten verwalteten Schnittstellen der Zahlungsdienste.